Gemäß der Verordnung des Bildungsministers vom 2. Februar 2024 wurden die Bedingungen und die Art und Weise der Erfüllung von Aufgaben durch öffentliche Kindergärten, Schulen und Einrichtungen geändert, die der Erhaltung des Gefühls der nationalen, ethnischen und sprachlichen Identität von Schülern dienen, die nationalen und ethnischen Minderheiten und Gemeinschaften angehören, die eine Regionalsprache sprechen. Im Rahmen dieser Änderungen wird das Erlernen einer Minderheiten- oder Regionalsprache in einem schulübergreifenden Lehrerteam in der in § 4 Abs. 1 Nr. 1 genannten zusätzlichen Form für Schüler desselben Schultyps im Ausmaß von 3 Wochenstunden durchgeführt.