QUALIFIKATIONSPRÜFUNG FÜR LEHRKRÄFTE FÜR DEUTSCH ALS MINDERHEITENSPRACHE

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informieren wir Sie über die Möglichkeit, an der Qualifikationsprüfung teilzunehmen, die von der Deutschen Bildungsgesellschaft organisiert wird. Auf Grundlage einer erfolgreich bestandenen Prüfung stellt die Deutsche Bildungsgesellschaft eine Bescheinigung aus, die zur Erteilung von Unterricht in Deutsch als Minderheitensprache an einer bestimmten Bildungseinrichtung berechtigt.

Die nächsten Prüfungstermine sind:

  • Die Termine werden in Kürze bekannt gegeben

Prüfungsort

Marii Konopnickiej 6 (4. Stock)
45-004 Opole

Anmeldung und erforderliche Unterlagen

Um an der Prüfung teilzunehmen, sind folgende Schritte erforderlich:

  • Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars (wird bald veröffentlicht)
  • Am Tag der Prüfung ist ein Stundenentwurf auf Deutsch vorzulegen.

Rechtsgrundlage:

Die Prüfung wird gemäß der Verordnung: Rozporządzenie Ministra Edukacji i Nauki z dnia 14 września 2023 r. w sprawie szczegółowych kwalifikacji wymaganych od nauczycieli durchgeführt.

https://dziennikustaw.gov.pl/DU/2023/2102

Gemäß § 15 Abs. 1–2 der genannten Verordnung:

  1. Eine Person, die Klassen unterrichtet oder leitet, die es Schülern, die nationalen Minderheiten, ethnischen Minderheiten oder Gemeinschaften, die eine Regionalsprache sprechen, angehören, ermöglichen, ihr Gefühl der nationalen, ethnischen oder sprachlichen Identität zu bewahren, muss:
    • über die erforderlichen Qualifikationen für ein Lehramt im Sinne verfügen,
    • darüber hinaus die Sprache der nationalen Minderheit, der ethnischen Minderheit oder die Regionalsprache, in der sie unterrichtet oder den Unterricht leitet, kennen.
  2. Die Kenntnis einer Sprache im Sinne von Absatz 1 wird insbesondere nachgewiesen durch:
    • ein Abschlussdiplom einer Hochschule im Bereich der Philologie in der Fachrichtung einer bestimmten Fremdsprache,
    • ein Abschlussdiplom eines Fremdsprachenkollegs für Lehrerausbildung in der Fachrichtung einer bestimmten Fremdsprache,
    • eine Bescheinigung, die von einer sozialen Organisation einer nationalen Minderheit, ethnischen Minderheit oder Gemeinschaft, die eine Regionalsprache spricht, ausgestellt wurde.

Die Qualifikationsprüfung stellt eine der zulässigen Formen des Nachweises der erforderlichen Sprachkenntnisse gemäß den oben genannten Bestimmungen dar.